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Überschrift Beitragsordnung

Beitragsordnung des SV Frankonia Wernsdorf 1919 e.V.
(gemäß § 5 Absatz 4 der Vereinssatzung)

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§5 Absatz 4 der Satzung) und den Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

 

2. Die Mitgliedsbeiträge, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.

 

3. Jedes Vereinsmitglied hat einen monatlichen Mitgliesbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

 

4. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
- Erwachsene Mitglieder (aktiv) 14,00 EURO
- Aktive Kinder/Jugendliche/Schüler/Auszubildende/Arbeitslose/Studenten 7,00 EURO
- Familien mit 3 und mehr Aktiven Mitgliedern zahlen nur für zwei
- Passive Mitglieder und Rentner 7,00 EURO

 

5. Der Mitgliedsbeitrag wird nur per Lastschriftverfahren eingezogen. Wird der monatliche Mitgliedsbeitrag für das gesamte Kalenderjahr bis zum 30. März des Jahres entrichtet, so wird dem Mitglied ein Monatsbeitrag erlassen. Der Lastschrifteinzug erfolgt wie im Aufnahmeantrag under SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT angegeben. Kosten die durch verschulden des Mitglieds entstehen, sind von diesem zu begleichen. Bei Mahnungen sowie entstandene Kosten durch Rückbuchungen wird eine Gebühr in Höhe von je 5,00 € fällig.

 

6. Erfolgt die Begleichung der entstandenen Beitragsrückstände nach der 3. Mahnung nicht innerhalb der angegebenen Frist, so kann der Vorstand dem Ausschluss des Mitgliedes beschließen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beitrags bestehen.

 

7. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend §4 Absatz 3 der Satzung möglich. Im Voraus geleistete Mitgliedsbeiträge werden erstattet. Bei Vereinsausstritt werden 10,00 € Passmeldegebühren fällig.

 

8. Jedes aktive Mitglied im Alter von 14 bis 60 Jahren muss pro Jahr 4 Arbeitsstunden zur Pflege der vereinseigenen Anlagen leisten. Nicht abgeleistete Stunden werden mit je 10 Euro berechnet. Arbeitsstunden sind nicht übertragbar.

 

9. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

 

10. Die Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden.

Beschlossen am 30.11.2018, durch die Mitgliederversammlung

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